Vorschriften13. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Ein Tiny House an Feriengäste vermieten: die Regeln in der Schweiz

Zonenzuweisung, Kurtaxe, Gästemeldung, Steuern und Versicherung: was Sie vor der Vermietung prüfen sollten.

Ein Tiny House an Feriengäste vermieten: die Regeln in der Schweiz

Ein Tiny House am See oder mit Blick auf die Berge zieht Reisende an. Es an Feriengäste zu vermieten kann Ihr Einkommen ergänzen, doch diese Tätigkeit ist geregelt. Bevor Sie Ihr Inserat veröffentlichen, sollten Sie diese Punkte prüfen.

Zuerst die Standortbewilligung

Die erste Frage ist nicht steuerlicher, sondern raumplanerischer Art: Darf das Tiny House für diese Nutzung dort stehen? Eine als Wohnung oder Nebenbaute bewilligte Baute darf nicht automatisch touristisch genutzt werden. Ausserhalb der Bauzone sind die Möglichkeiten sehr begrenzt.

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde nach der Zonenzuweisung der Parzelle und ob die Nutzungsänderung bewilligungspflichtig ist.

Kurtaxe und Gästemeldung

Die meisten Tourismusgemeinden erheben eine Kurtaxe pro Übernachtung, die der Gastgeber einzieht und abliefert. Je nach Kanton müssen Gäste zudem den Behörden gemeldet werden. Einige Plattformen ziehen die Taxe in gewissen Regionen automatisch ein, die Verantwortung bleibt aber beim Gastgeber.

Einige Kantone unterstellen touristische Beherbergung einer Betriebsbewilligung oder einer vorgängigen Meldung. Die zuständige kantonale Stelle für Tourismus oder Gewerbepolizei gibt Auskunft.

Steuern und Mehrwertsteuer

Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Übersteigt Ihr gesamter Umsatz die Schwelle der MWST-Pflicht, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren. Eine Treuhandstelle hilft zu klären, was abzugsfähig ist.

Versicherung, Sicherheit und Komfort

  • Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung über die Vermietung. Eine passende Haftpflichtdeckung ist unverzichtbar.
  • Sicherheit: Rauchmelder, Feuerlöscher, gut sichtbare Hinweise zu Ofen und Heizung.
  • Empfang: Eine Gebrauchsanleitung für das Tiny House (Wasser, Strom, Abfall) erspart die meisten Anrufe.

Welches Modell für die Vermietung?

Feriengäste suchen vor allem ein bequemes Bett, ein angenehmes Bad und eine schöne Aussicht. Ein gut ausgestattetes kompaktes Modell ist oft sinnvoller als eine grosse Fläche. Dämmung und Heizung sollten eine Vermietung ausserhalb der Saison erlauben, die häufig über die Rentabilität entscheidet.

Dieser Artikel gibt allgemeine Anhaltspunkte und ersetzt keine persönliche Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Braucht es eine Bewilligung, um ein Tiny House an Feriengäste zu vermieten?

Oft ja: Die touristische Nutzung muss mit der Baubewilligung und der Zonenzuweisung vereinbar sein, und einige Kantone verlangen eine Bewilligung oder Meldung für die Beherbergung.

Muss ich eine Kurtaxe erheben?

In den meisten Tourismusgemeinden ja. Höhe und Modalitäten legt die Gemeinde oder der Kanton fest.