
Nutzung
Tiny House für die Ferienvermietung
Ein Tiny House lässt sich gut vermieten: fotogen, sparsam und zwischen zwei Aufenthalten rasch hergerichtet. Die touristische Nutzung ist aber nicht selbstverständlich, und genau dieser Punkt entscheidet über das Projekt.
01Vorab
Die vier Fragen, die entscheiden
Es sind jene, die ein Projekt blockieren, wenn man sie zu spät entdeckt. Keine davon betrifft das Modell.
- Darf ich auf meiner Parzelle vermieten?
- Das ist die erste Frage, und sie geht an die Gemeinde. Vermieten fällt unter eine touristische oder Beherbergungsnutzung, was nicht dasselbe ist wie wohnen. Manche Gemeinden regeln das streng, andere untersagen es in der Wohnzone.
- Ändert eine Campingzone etwas?
- Oft ja: das Aufstellen eines Tiny House auf Rädern in einem bewilligten Campingplatz ist in der Regel der einfachste Weg, weil die Beherbergungsnutzung dort bereits besteht.
- Kurtaxe und Steuern?
- Die Kurtaxe ist kommunal oder regional, Höhe und Modalitäten variieren. Mieteinnahmen sind steuerbar. Beides klären Sie mit Ihrer Gemeinde und Ihrer Treuhand — wir erteilen keine Steuerberatung.
- Muss anders ausgestattet werden?
- Ja. Eine vermietete Wohnung erlebt mehr Wechsel als eine bewohnte: Beläge, Armaturen und Möbel werden für den intensiven Gebrauch gewählt, und der Zugang zu Geruchverschluss und Absperrungen wird zum echten Kriterium.
02Modelle
Die passenden Modelle
Alpin 30 — 24,8 m²
Das ideale Tiny House für zwei
Ab CHF 59'000
Alpin Pro — 26,2 m²
Das professionelle Tiny House
Ab CHF 69'000
inkl. MWST, ohne Optionen. Transport und Montage nach Distanz und Zufahrt offeriert.
03Kostenlos
Alle technischen Details stehen im Leitfaden
Fünfzehn kostenlose Kapitel und siebenundsechzig Blätter, vom Anhänger bis zur Abnahme. Auch wenn Sie nicht selbst bauen, sagen sie Ihnen, wonach Sie fragen müssen.
Sprechen wir über Ihr Projekt
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