Grundstück15. Februar 2026 · 11 Min. Lesezeit

Wo stellt man sein Tiny House in der Schweiz auf?

Bauzone, Landwirtschaftszone, Camping oder Baurecht: wo ein Tiny House in der Schweiz stehen darf und wie Sie das passende Grundstück finden.

Wo stellt man sein Tiny House in der Schweiz auf?

Ein Grundstück für das eigene Tiny House zu finden, ist in der Schweiz oft der schwierigste Schritt eines Projekts. Das Gebiet ist durch das Raumplanungsgesetz (RPG) streng geregelt, und die Bauzonen sind begrenzt, um Landwirtschaftsland und Landschaften zu schützen. Trotzdem gibt es Lösungen, und immer mehr Gemeinden öffnen sich für alternative Wohnformen. Dieser Guide stellt alle Möglichkeiten vor, das ideale Grundstück für Ihr Tiny House zu finden.

Bauzone: der Königsweg

Die Bauzone ist die Nutzungszone, in der das Bauen von Rechts wegen zulässig ist. Für ein Tiny House auf Fundamenten ist sie die sicherste Lösung.

Richtpreise nach Region (2026):

RegionPreis/m²Grundstück 300 m²
Genferseeregion (VD, GE)CHF 400 - 1'200CHF 120'000 - 360'000
Mittelland (BE, SO, AG)CHF 200 - 500CHF 60'000 - 150'000
Wallis (Talebene)CHF 150 - 350CHF 45'000 - 105'000
Wallis (Berggebiet)CHF 80 - 200CHF 24'000 - 60'000
GraubündenCHF 100 - 300CHF 30'000 - 90'000
Jura / NeuenburgCHF 100 - 250CHF 30'000 - 75'000
TessinCHF 200 - 500CHF 60'000 - 150'000

Für ein Tiny House genügt in der Regel ein Grundstück von 200 bis 500 m². Manche Gemeinden schreiben eine Mindestparzellenfläche vor, was ein Hindernis sein kann. Suchen Sie auf immoscout24.ch und homegate.ch oder wenden Sie sich direkt an die Gemeinden.

Landwirtschaftszone: Einschränkungen und Ausnahmen

Die Landwirtschaftszone umfasst rund 36 % der Fläche der Schweiz. Grundsätzlich sind dort nur Bauten zulässig, die für den landwirtschaftlichen Betrieb nötig sind (RPG, Art. 16a). Es gibt jedoch mehrere Ausnahmen:

Wohnraum für die Betriebsleitung: Wer aktiv Landwirtschaft betreibt, darf einen betriebsbezogenen Wohnraum erstellen, auch ein Tiny House.

Agrotourismus (Art. 24b RPG): Betriebe können ihre Tätigkeit mit touristischen Übernachtungsangeboten diversifizieren. Ein Tiny House kann als aussergewöhnliche Unterkunft aufgestellt werden, sofern es an einen aktiven Landwirtschaftsbetrieb gebunden ist.

Bestehende Bauten (Art. 24c RPG): Eine bestehende Baute in der Landwirtschaftszone kann innerhalb gewisser Grenzen umgebaut oder wiederaufgebaut werden.

In der Praxis: Ein Tiny House ohne Bezug zu einem Landwirtschaftsbetrieb in der Landwirtschaftszone aufzustellen, ist äusserst schwierig. Wenn Ihnen ein ländliches Umfeld wichtig ist, suchen Sie besser Bauland in kleinen Berggemeinden.

Campingplätze und Freizeitzonen

Campingplätze und Freizeitzonen sind eine interessante Alternative, vor allem für Tiny Houses auf Rädern.

Dauercampingplätze: Mehrere Schweizer Campingplätze akzeptieren Tiny Houses als Langzeitgäste. Die Miete für einen Stellplatz liegt zwischen CHF 300 und CHF 800 pro Monat, Wasser und Strom inbegriffen. Diese Lösung bietet einen klaren Rechtsrahmen, bestehende Anschlüsse und oft gemeinsam genutzte Einrichtungen.

Kommunale Freizeitzonen: Einige Gemeinden verfügen über spezielle Zonen für leichte Freizeitwohnbauten. Eine Option mit vereinfachten Verfahren.

Genossenschaften und Ökodörfer: eine wachsende Bewegung in der Schweiz. Wohngenossenschaften vereinen Tiny Houses auf einem gemeinsamen Grundstück. Bekannte Beispiele: das Projekt «Ecovillage» in Meikirch (BE), die Genossenschaft «Wohnen im Wandel» in Winterthur (ZH) und das Projekt «Tiny Village» in Nyon (VD). Solche Projekte bieten ein gemeinschaftliches Umfeld und geteilte Kosten.

Das Baurecht: das Grundstück pachten

Das Baurecht (Art. 779 ZGB) ist eine elegante Lösung, um den Kauf des Grundstücks zu vermeiden. Die Eigentümerin oder der Eigentümer räumt Ihnen für 30 bis 99 Jahre ein Recht zum Bauen ein, gegen einen jährlichen Baurechtszins.

Typischer Baurechtszins: 3 bis 5 % des Landwerts pro Jahr. Bei einem Grundstück im Wert von CHF 100'000 beträgt der Zins CHF 3'000 bis CHF 5'000 pro Jahr, also CHF 250 bis CHF 417 pro Monat.

Vorteile:

  • Reduzierte Anfangsinvestition.
  • Im Grundbuch eingetragenes Recht (Rechtssicherheit).
  • Hypothekarfinanzierung möglich.
  • Lange Dauer (30 bis 99 Jahre), die Stabilität bietet.

Nachteile:

  • Der Boden gehört nicht Ihnen.
  • Der Baurechtszins ist ein wiederkehrender Kostenpunkt.
  • Die Bedingungen bei Vertragsablauf müssen gut verhandelt werden.

Das Baurecht ist besonders interessant für Gemeinden, die Tiny Houses fördern möchten, ohne ihr Land zu verkaufen. Mehrere Gemeinden in den Kantonen Waadt und Bern prüfen diesen Weg.

Aufgeschlossene Gemeinden und praktische Tipps

Es gibt keine offizielle Liste «Tiny-House-freundlicher» Gemeinden: Ob ein Projekt willkommen ist, hängt vom Baureglement, der Zone und oft von der Qualität des Dossiers ab. Ländliche Gemeinden, die neue Einwohner gewinnen möchten, oder Gemeinden mit unbebauten Grundstücken in der Bauzone sind in der Regel am ehesten bereit, ein Gesuch zu prüfen.

Unsere Tipps:

  1. Legen Sie Ihre Kriterien fest: Region, Budget, Nähe zum öffentlichen Verkehr, Ausrichtung. Denken Sie an die Zufahrt für die Lieferung (Strasse mindestens 3.5 m breit).
  2. Kontaktieren Sie die Gemeinden: Manche haben freie Grundstücke, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind.
  3. Prüfen Sie das Baurecht: Sprechen Sie Eigentümerinnen und Eigentümer grosser Grundstücke an.
  4. Werden Sie Teil der Community: Der Verein Kleinwohnformen Schweiz betreibt ein Forum, in dem Mitglieder Grundstücksangebote teilen.
  5. Haben Sie Geduld: Die Suche nach dem passenden Grundstück dauert im Durchschnitt 3 bis 12 Monate.